Wahlausschreiben (Wahlen)

Opelhausen, Sunday, 09.11.2014, 16:08 (vor 4364 Tagen) @ Hans-Peter-Semmler

Danke, das ist mir auch bekannt. Stellt sich nur die Frage welche Möglichkeiten ein nicht wahlberechtigter aber wählbarer Mitarbeiter hat. Soweit ich die Gesetze verstehe bleibt einem "Wählbaren" ja gar kein Rechtsmittel um sein Recht durchzusetzen ohne die Hilfe von 3 wahlberechtigten in Anspruch zu nehmen.


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