Wahlausschreiben (Wahlen)

Monica99, Sunday, 09.11.2014, 17:53 (vor 4364 Tagen) @ Opelhausen

Hallo,

Danke, das ist mir auch bekannt. Stellt sich nur die Frage welche Möglichkeiten ein nicht wahlberechtigter aber wählbarer Mitarbeiter hat. Soweit ich die Gesetze verstehe bleibt einem "Wählbaren" ja gar kein Rechtsmittel um sein Recht durchzusetzen ohne die Hilfe von 3 wahlberechtigten in Anspruch zu nehmen.

Nein!

Doch man muss hier unterscheiden zwischen Anfechtung der Wahl und der Feststellung der Nichtigkeit. Nichtigkeit aber NUR bei sehr groben Wahlfehler .

findet man u.a. in den SGB IX Kommentaren und hier
http://www.verdi-bub.de/service/wahlen/schwv_wahl/ablauf/nach_wahl/faq/

Wann kann eine Wahl für nichtig erklärt werden?
Bei ganz groben und offensichtlichen Verstößen gegen wesentliche Grundsätze des Wahlrechts kann die Wahl nichtig sein. Auf die formellen Voraussetzungen einer Wahlanfechtung kommt es dann nicht mehr an.

Die Nichtigkeit der Wahl kann hingegen von jedermann, zu jeder Zeit und in jeder Form geltend gemacht werden, sofern ein berechtigtes Interesse an dieser Feststellung besteht. Die Nichtigkeitserklärung ist, anders als die Wahlanfechtung, somit nicht an eine Frist gebunden!

Die arbeitsrechtliche Feststellung der Nichtigkeit einer Wahl zur Schwerbehindertenvertretung hat, anders als bei einer erfolgreichen Wahlanfechtung, auch rückwirkende Kraft. In diesem Fall hat von Anfang an eine Schwerbehindertenvertretung nicht bestanden.

--
mfg Monica


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