Wahlausschreiben (Wahlen)
Danke für die Antworten. Dann ist es wohl doch so das ein nicht schwerbehinderter MA keine Möglichkeit hat seine Rechte - und er hat ja das Recht gewählt zu werden - durchsetzen kann wenn er nicht in seiner Landessprache über sein Recht gewählt zu werden informiert wurde.
LG
Ulrich