Wahlausschreiben (Wahlen)

Opelhausen, Sunday, 09.11.2014, 20:07 (vor 4364 Tagen) @ Monica99

Danke für die Antworten. Dann ist es wohl doch so das ein nicht schwerbehinderter MA keine Möglichkeit hat seine Rechte - und er hat ja das Recht gewählt zu werden - durchsetzen kann wenn er nicht in seiner Landessprache über sein Recht gewählt zu werden informiert wurde.

LG
Ulrich


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