Wahlausschreiben (Wahlen)
Hallo Herr Semmler,
erst einmal danke für die prompte Antwort. ich hatte gestern Abend dann auch mit dem Vorsitzenden telefoniert aber er meinte ganz lapidar das es sich um das vereinfachte Wahlverfahren handeln würde. Und das das Urteil hier keine Bedeutung hätte.
Wahlbroschüre des Integrationsamtes (Seite 34)
Der Wahlvorstand informiert die ausländischen Wahlberechtigten zum Beispiel in ihrer Sprache über das Wahlverfahren (vergleiche § 2 Absatz 5 SchwbVWO).
Ich kann die Wahl nicht anfechten. Oder gibt es da noch andere Möglichkeiten?
Anfechten können 3 Wahlberechtigte bzw. der Arbeitgeber.
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Herzlichen Gruß
Hans-Peter