Ohne Einladung einfach hingehen? (Allgemeines)
Den AG habe ich bereits zu den rechtlichen Festlegungen einer Beteiligung der SchwbV informiert: SGB IX §95 Abs.4/5, BetrVG §28, §32 und §74.
Es gibt zwar die Möglichkeit, Beschlüsse auszusetzen. Aber eh es soweit kommt: was kann ich davor noch tun, wenn ich keine Einladung erhalten habe>
Ohne Einladung einfach hingehen>
Was kann passieren>