Ohne Einladung einfach hingehen? (Allgemeines)

Deafsaxonia, München (Bayern), Monday, 12.12.2005, 18:42 (vor 6714 Tagen) @ hackenberger

Den AG habe ich bereits zu den rechtlichen Festlegungen einer Beteiligung der SchwbV informiert: SGB IX §95 Abs.4/5, BetrVG §28, §32 und §74.

Es gibt zwar die Möglichkeit, Beschlüsse auszusetzen. Aber eh es soweit kommt: was kann ich davor noch tun, wenn ich keine Einladung erhalten habe>

Ohne Einladung einfach hingehen>
Was kann passieren>


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