Ohne Einladung einfach hingehen? (Allgemeines)

hackenberger, Monday, 12.12.2005, 21:01 (vor 6714 Tagen) @ Deafsaxonia

Hallo,

Du kannst zwar einfach einmal hingehen und anmerken, dass man vermutlich nur aus Versehen es versäumt hat Dir die Einladung und die TO zukommen zu lassen. Doch der AG hat Hausrecht und kann Dich auch hinaus komplimentieren.

Da Du schon anwaltliche Hilfe in Anspruch genommen hast, könnte die Wahrscheinlichkeit dass der AG, aus Verärgerung bzw. wegen der Verständigungsproblem, entsprechend reagiert gegeben sein.

Ich würde daher es im Vorfeld noch einmal mit einem guten Gespräch versuchen und bei diesem auch dem AG noch einmal ruhig uns sachlich erklären, dass man ja doch beidseitig nur das Beste für die Beschäftigten und den Betrieb möchte. Daher wäre es auch ungeschickt, wenn man nur unter Zuhilfenahme von Rechtsbeiständen sich verständigen könnte. Weiter würde man nicht lieber tun als den Anwalt wieder aus dm Thema heraus zu nehmen.

Also, auch wenn es ggf. schwer fällt noch einmal zum AG und es versuchen.


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