Leistung des Integrationsamtes - Außergewöhnliche Belastungen (Allgemeines)
Hallöchen,
eine Mitarbeiterin hat eine Auskunft vom Integrationsamt erhalten, die ich nicht so ganz nachvollziehen kann.
Also, die Kollegin war ein paar Jahre erwerbsunfähig und hat Leistungen der Unfallkasse erhalten (Arbeitsunfall). Nun wurde sie wieder innerhalb von 6 Wochen als voll arbeitsfähig eingestuft (Widerspruch läuft). Nach der Aussage der Kollegin ist sie nicht in der Lage die derzeit vereinbarte Arbeitszeit von 30 Stunden zu erbringen. Unser AG ist sehr großzügig und variabel in der Gestaltung der Arbeitszeit, hoch/runter völlig egal.
Jedenfalls bekam sie vom Mitarbeiter des IA die Aussage, dass der AG Leistungen im Rahmen der außergewöhnlichen Belastungen beantragen könnte, dann würde sie das volle Gehalt für die 30 Stunden bekommen können, aber müsste eben keine 30 Stunden auf der Arbeit anwesend sein. Für mich hört sich das eher nach Erwerbsminderungsrente an. Ist es tatsächlich so, dass das IA ebenfalls solche Leistungen in dieser Form gewährt ? Wer sollte denn wie einschätzen, ob sie tatsächlich nicht in der Lage ist, die volle geschuldete Arbeitszeit anwesend zu sein ? Hier geht es wohlgemerkt nicht darum, dass jemand sagt, sie leiste zu wenig... Sie möchte einfach volles Gehalt für 30 Stunden und eben nur z.B. 25 Stunden anwesend sein. Jemandem so etwas schon untergekommen ? Oder liegt hier ein Missverständnis vor?
LG
Birgit
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MfG
Birgit