Leistung des Integrationsamtes - Außergewöhnliche Belastungen (Allgemeines)
Hallo zusammen
in den
Empfehlungen der BIH zur Gewährung on Leistungen des Integrationsamtes an Arbeitgeber zur Abgeltung außergewöhnlicher Belastungen nach §27 SchwbAV lese ich unter
6. Außergewöhnliche Belastungen
( ...)
6.1.2. eine erforderliche Unterstützung durch andere Beschäftigte des Arbeitgebers im Zusammenhang mit der Arbeitsausführung des sb Menschen.
Ziel der Leistung ist die Sicherung des Arbeitsverhältnisses des sb Menschen durch einen Zuschuss an den Arbeitgeber zu den Lohnkosten der Person, die die personelle Unterstützung (PU) erbringt.
Heisst das, der Arbeitgeber bekommt im Falle der bewilligten Leistung einen Zuschuss zu den Lohnkosten der Person, zb ein Arbeitskollege, der unterstützt - der Arbeitgeber gibt diese Bezuschussung aber nicht an den unterstützenden Arbeitnehmer weiter ?
Dieser übernimmt ja Arbeiten für den sb Menschen mit.
Vielen Dank für eine Auskunft dazu von Euch.