Leistung des Integrationsamtes - Außergewöhnliche Belastungen (Allgemeines)
Dieser übernimmt ja Arbeiten für den sb Menschen mit.
Nein – in erster Linie besondere Anleitung bzw. Überwachung seiner Arbeitsergebnisse, dh. Unterstützung bzw. Betreuung. Er übernimmt aber grds. nicht dessen Arbeiten. Siehe „Personelle Unterstützung (auch besonderer Betreuungsaufwand genannt)“
Gruß,
Cebulon