Leistung des Integrationsamtes - Außergewöhnliche Belastungen (Allgemeines)

Cebulon, Thursday, 14.11.2019, 20:49 (vor 2534 Tagen) @ museal

Dieser übernimmt ja Arbeiten für den sb Menschen mit.

Nein – in erster Linie besondere Anleitung bzw. Überwachung seiner Arbeitsergebnisse, dh. Unterstützung bzw. Betreuung. Er übernimmt aber grds. nicht dessen Arbeiten. Siehe „Personelle Unterstützung (auch besonderer Betreuungsaufwand genannt)“

Gruß,
Cebulon


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion