Leistung des Integrationsamtes - Außergewöhnliche Belastungen (Allgemeines)

morgenröte, NRW, Wednesday, 18.02.2015, 17:57 (vor 4264 Tagen) @ BirgitKE

Hallo Birgit,

ich glaube hier liegt ein Missverständnis vor.
Es wäre genau das, was Du bzw. deine SB möchtest! Der AG zahlt die erbrachte Anwesenheit/Leistung (25 Std.) und das IA würde in deinem Fall die 5 Stunden übernehmen.
Es ist immer zeitlich begrenzt, meistens 2 Jahre. Danach wird neu verhandelt. Es ist keine Erwerbsminderungsrente und hat damit überhaupt nicht zu tun.

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Gruß
Morgenröte


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