Leistung des Integrationsamtes - Außergewöhnliche Belastungen (Allgemeines)
Hallo Birgit,
25 Stunden arbeiten und 30 Stunden Vergütung, davon ist mir nichts bekannt. Eine solche Förderleitung gibt es nicht vom Integrationsamt, worauf ja schon Heinrich hingewiesen hat. Dort gibt es die sog. Leistungen bei außergewöhnlichen Belastungen nach § 27 SchwbAV. Kurzerläuterung dazu mit Beispiel gibt’s in der Zeitschrift ZB 3/2012.
Gruß,
Cebulon