teilweise Erwerbsunfähigkeit = Erlöschen des Amtes ? (Allgemeines)
Hallo Birgit,
es liegt kein gesetzlicher Grund vor wenn Du weiterhin beschäftigt bleibst. SBV kann man auch in Teilzeit sein. Ob dann die Auzfgaben noch zu schaffen sind und man im Amt bleiben will, kann nur jeder SBV selbst entscheiden.
Alles Gute.
Mit freundlichen Grüßen
Michael
--
Mit freundlichen Grüßen
Michael