teilweise Erwerbsunfähigkeit = Erlöschen des Amtes ? (Allgemeines)

garda, Berlin, Wednesday, 08.04.2015, 10:57 (vor 4215 Tagen) @ BirgitKE

Hallo Birgit,

es liegt kein gesetzlicher Grund vor wenn Du weiterhin beschäftigt bleibst. SBV kann man auch in Teilzeit sein. Ob dann die Auzfgaben noch zu schaffen sind und man im Amt bleiben will, kann nur jeder SBV selbst entscheiden.

Alles Gute.

Mit freundlichen Grüßen

Michael

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Mit freundlichen Grüßen

Michael


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