teilweise Erwerbsunfähigkeit = Erlöschen des Amtes ? (Allgemeines)

Heinrich, Wednesday, 08.04.2015, 13:23 (vor 4215 Tagen) @ BirgitKE

Hallo,

die Hinzuverdienstgrenzen sind auch zu beachten. Besonders, da es ja auch ggf einmal ungeplant mehr an Zeit und damit an Bezahlung werden kann.

Denn überschreitet das Einkommen diese Grenzen erfolgt eine Rentenkürzung. Die Hinzuverdienstgrenzen stehen auf dem Rentenbescheid.

www.lwk-niedersachsen.de/?m=news&article=20161


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