teilweise Erwerbsunfähigkeit = Erlöschen des Amtes ? (Allgemeines)
Vielen lieben Dank euch beiden... jetzt bin ich erst mal beruhigt...
Dass es eine volle unbefristete EU-Rente würde, schließe ich mal aus.. dafür bin ich nicht krank genug und hab dies gegenüber den Gutachtern auch entsprechend formuliert. Ich war mir jetzt nur nicht sicher, was eine Teilerwerbsunfähigkeit mit dem Arbeitsvertrag und damit dem Ehrenamt macht..
Da ich "nur" ca. 30 Mandanten habe, habe ich vom Arbeitgeber eine Teilfreistellung von 30% erhalten bzw. mir erkämpft und das wäre noch im Arbeitszeitrahmen...
Nochmal vielen Dank... ich mach das ja auch schon ne Weile, aber wenn es einen selbst betrifft... bin dann plötzlich irgendwie Wissens- und hilflos 
LG
Birgit
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MfG
Birgit