Gleichstellungsantarg (Gleichstellung)

vadder911, Tuesday, 14.07.2015, 09:08 (vor 3214 Tagen)

Hallo,
eine unsere Außenstelle hat den Bescheid GdB 30% und den Gleichstellungsantrag nicht an die Personalführende stelle weitergeleitet.
Da es sich um den Öffentlichen Dienst handelt finde ich das Unglaublich, die Person wurde von dem Personal Büro zum Gespräch zitiert und auf Grund seiner Fehlzeiten und Erkrankungen mit 40 Jahren eine Berufs und Erwerbsunfähigkeitsrente nahegelegt.
Die SchwV. wurde natürlich auf Grund der fehlenden Unterlagen nicht unterrichtet.
1. Ist dem Arbeitgeber ein Verfahrens Fehler unterlaufen (ich denke Ja) und welche Rechtliche Wege kann ich gehen da dies nicht das erste mal ist.
2. Die Person ist mit den Nerven am Ende. Es wurden auch nicht alle Möglichkeiten der Interne Versetzung berücksichtigt.


Dem Arbeit Geber mit Rechtlichen schritten drohen ist nicht gut, aber es zu wissen und anzudeuten hilft vielleicht, so das alle sich nochmal an einen „Runden Tisch“ setzen.
DANKE
Gruß Andraes


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