Gleichstellungsantarg (Gleichstellung)

albarracin, Baden-Württemberg, Tuesday, 14.07.2015, 13:55 (vor 3214 Tagen) @ vadder911

Hallo,

Hallo,

der Sinn Deiner Worte ist nicht so ganz klar:

eine unsere Außenstelle hat den Bescheid GdB 30% und den Gleichstellungsantrag nicht an die Personalführende stelle weitergeleitet.

Was geht den AG ein Bescheid mit GdB 30 an ??
Reden wir wirklich vom Antrag auf Gleichstellung, oder über die Stellungnahme des AG oder aber über den Gleichstellungsbescheid ?
Falls es sich um Bescheid handelt, warum schickt der Betroffene diesen nicht gleich an die "personalführende" Stelle ?

Da es sich um den Öffentlichen Dienst handelt finde ich das Unglaublich, die Person wurde von dem Personal Büro zum Gespräch zitiert und auf Grund seiner Fehlzeiten und Erkrankungen mit 40 Jahren eine Berufs und Erwerbsunfähigkeitsrente nahegelegt.

Abgesehen davon, daß der öD um keinen Deut besser ist als die Privatwirtschaft, kommt es darauf an, worüber wir reden (s.o.)

Die SchwV. wurde natürlich auf Grund der fehlenden Unterlagen nicht unterrichtet.

Warum weißt Du als SBV nichts vom aktuellen Stand des Verfahrens ?

1. Ist dem Arbeitgeber ein Verfahrens Fehler unterlaufen (ich denke Ja) und welche Rechtliche Wege kann ich gehen da dies nicht das erste mal ist.
2. Die Person ist mit den Nerven am Ende. Es wurden auch nicht alle Möglichkeiten der Interne Versetzung berücksichtigt.

Warum ist die SBV nicht schon längst auf Grundlage des vorläufigen Rechtsschutzes tätig geworden ?

Dem Arbeit Geber mit Rechtlichen schritten drohen ist nicht gut, aber es zu wissen und anzudeuten hilft vielleicht, so das alle sich nochmal an einen „Runden Tisch“ setzen.

Gespräch ist immer gut, wenn es auch Wirkung zeigt.

DANKE
Gruß Andraes

--
&Tschüß

Wolfgang


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