Gleichstellungsantarg (Gleichstellung)
Hallo,
Hallo,
"Warum ist die SBV nicht schon längst auf Grundlage des vorläufigen Rechtsschutzes tätig geworden ?"
Wie kann ich das verstehen,
§ 90 Abs. 2a SGB IX bedeutet im Umkehrschluß, daß drei Wochen nach Zugang des Antrages beim Versorgungsamt der Kündigungsschutz als schwerbehinderter Mensch einsetzt, solange das VA oder aber (bei einem Gleichstellungsantrag) die AA noch nicht entschieden haben.
Wenn man sonst keine Rechtsgrundlage für die Zuständigkeit der SBV hat, kann man das in dringenden Fällen als SBV mal etwas großzügig auslegen, da die meisten AG mit dieser Vorschrift überhaupt nix anfangen können bzw. deren Bedeutung erfassen.
Diese Vorschrift ist übrigens auch der Grund, warum man einem Antragsteller immer dringend empfehlen sollte, Anträge nur per "Einschreiben mit Rückschein" zu versenden, weil nur durch den Rückschein im Zweifelsfall der tatsächliche und exakte Zugang bewiesen werden kann. Bei mir hat das mal vor ein paar Jahren wegen einem Tag eine Rolle gespielt und einem Kollegen den Arbeitsplatz gerettet.
Gruß Andreas
&Tschüß
Wolfgang
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&Tschüß
Wolfgang