BEM - diverse Fragen (BEM)

albarracin, Baden-Württemberg, Monday, 27.07.2015, 09:37 (vor 3205 Tagen) @ eichenschild

Hallo,

streng genommen ist ein BEM für die SBV erst in zweiter Linie unter dem Gesichtspunkt der Prävention wichtig.

Für schwerbehinderte/gleichgestellte AN ist vielmehr der § 84 Abs. 1 SGB IX einschlägig, der ganz andere Voraussetzungen und auch Ablaufvorschriften beinhaltet (Einschaltung des IA).

Dieses Verfahren sollte in einer Integrationsvereinbarung gem. § 83 SGB IX mit vereinbart werden.
Bei einer Integrationsvereinbarung gem. § 83 hat die SBV ein eigenes Initiativrecht, verhandelt eigenständig mit und ist am Schluß auch Mitunterzeichner.
Wenn die SBV von ihrem Initiativrecht Gebrauch macht, muß der PR sich erklären und schon ziemlich gute Gründe haben, wenn er sich verweigert.

Im Übrigen kann man den PR auch mal darauf hinweisen, daß er tendenziell eine Amtspflichtverletzung begeht, wenn er von seinen Mitbestimmungsrechten beim BEM keinen Gebrauch macht.

--
&Tschüß

Wolfgang


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