BEM - diverse Fragen (BEM)

albarracin, Baden-Württemberg, Thursday, 30.07.2015, 16:36 (vor 3202 Tagen) @ eichenschild

Hallo,

schreib` ich eigentlich chinesisch ?

Natürlich nimmt das IA an einem BEM-Verfahren nicht teil. Davon steht auch nirgendwo was im § 84 Abs. 2.

Das IA nimmt an einem Integrations- bzw. Präventionsverfahren nach § 84 Abs. 1 teil. Diese Verfahren muß man nun mal fein säuberlich trennen.

Will der AG die schwerbehinderten/gleichgestellten AN einfach nach § 84 Abs. 2 im BEM-Verfahren behandeln, muß die SBV ihn (und ggfs. auch den BR) ausdrücklich darauf hinweisen, daß das die falsche Rechtsgrundlage ist.

Und bei dem Verfahren nach § 84 Abs. 1 ist die SBV zu beteiligen und nicht nur anzuhören.
Und bei Verhandlungen für eine Integrationsvereinbarung gem. § 83 SGB IX, bei der auch das Integrations- bzw. Präventionsverfahren geregelt werden kann, hat die SBV ein Initiativrecht und ist neben AG und BR/PR vollwertiger Verhandlungspartner.

--
&Tschüß

Wolfgang


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