BEM - diverse Fragen (BEM)
Hallo,
schreib` ich eigentlich chinesisch ?
Natürlich nimmt das IA an einem BEM-Verfahren nicht teil. Davon steht auch nirgendwo was im § 84 Abs. 2.
Das IA nimmt an einem Integrations- bzw. Präventionsverfahren nach § 84 Abs. 1 teil. Diese Verfahren muß man nun mal fein säuberlich trennen.
Will der AG die schwerbehinderten/gleichgestellten AN einfach nach § 84 Abs. 2 im BEM-Verfahren behandeln, muß die SBV ihn (und ggfs. auch den BR) ausdrücklich darauf hinweisen, daß das die falsche Rechtsgrundlage ist.
Und bei dem Verfahren nach § 84 Abs. 1 ist die SBV zu beteiligen und nicht nur anzuhören.
Und bei Verhandlungen für eine Integrationsvereinbarung gem. § 83 SGB IX, bei der auch das Integrations- bzw. Präventionsverfahren geregelt werden kann, hat die SBV ein Initiativrecht und ist neben AG und BR/PR vollwertiger Verhandlungspartner.
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&Tschüß
Wolfgang