Wer leitet eine GSBV ein? (Wahlen)

Heinrich, Friday, 11.09.2015, 11:55 (vor 3182 Tagen) @ Dieter Laufenberg

Hallo,

die BR und der GBR sollten die beiden SBV an ihre Mandatspflichten gem. SGB IX hier dem § 97 Abs 1 hinweisen. Es muss sofern es einen GBR gibt eine GSBV gewählt/ gebildet werden.

Hier MÜSSEN die beiden Wahlberechtigte handeln. Man kann und sollte diese darauf hinweisen, dass man sonst prüfen müsste welche Möglichkeiten wegen Mandatspflichtverletzungen möglich sind.

Besonders, wenn in Betrieben, wo es Schwerbehinderte gibt, aber keine SBV gewählt werden kann und dadurch Betroffene nicht rechtlich vertreten werden können, da dieses hier ja die Aufgabe/ Pflicht der GSBV währe, und dadurch ggf Nachteile erleiden.

Hier sollte man auch das/ die zuständigen IA ansprechen, hier aus diesen Gründen auf die SBV zuzugehen und diese verstärkt auf Ihre Pflichten hinzuweisen.

Es ist uU ggf ja möglich, wenn zB eine SBV in Urlaub ist und hier dann der Stellvertreter temporär ins Mandat nachrückt, diesen zu überzeugen in dieser Zeit eine Wahl der GSBV einzuleiten.

Der Stelli hat ja in der Zeit der Verhinderungsvertretung ALLE Rechte und Pflichten der SBV.


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