Wer leitet eine GSBV ein? (Wahlen)

Dieter Laufenberg, Monday, 14.09.2015, 12:06 (vor 3179 Tagen) @ ciralifan

Hallo ciralifan,

bei uns ist es so, dass wir als Betriebsrat bzw. im zuständigen Personalausschuss viele personelle Maßnahmen, wie z.B. bei Einstellungen, durch unser elektronisches Bewerberverfahren transparent begleiten können.

Was die Ablehnung von SB-Bewerbern betrifft, sind wir sehr aufmerksam und hinterfragen jede Ablehnung. Sie muss für uns nachvollziehbar sein. Eine Zustimmung können wir aber erst geben, wenn es feststeht, wer eingeladen wird. Kann ja sein, dass ein Eingeladener die Qualifikation auch nicht mitbringt, die bei einem SB-Bewerber zur Ablehnung führte. Das ist ein sehr aufwändiges Verfahren, aber wir haben durchaus schon Erfolge erzielt. Mit WIR meine ich den Personalausschuss!

Dadurch ist sicherlich auch die Möglichkeit reduziert, dass es Haftungsansprüche von SB-Bewerbern gibt, die nach ihrer Meinung nach ungerecht behandelt worden ist.

Dies ist natürlich umso kritischer zu sehen, wenn an Außenstellen durch eine fehlende SBV oder GSBV keine Kontrolle gibt. Hier muss eigentlich auch der Arbeitgeber ein Interesse haben, dass es so schnell wie möglich eine GSBV gibt. Letztendlich ist der Arbeitgeber hier auch völlig ratlos, wie so was angestoßen wird.

Gruß
Dieter Laufenberg


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