Wer leitet eine GSBV ein? (Wahlen)

ciralifan, Friday, 11.09.2015, 12:23 (vor 3182 Tagen) @ Dieter Laufenberg

Frage, die ausgeschiedene GSBV hatte keine Stellvertreter ?
Immer mitwählen.

Desweiteren, bei nur 2 stimmberechtigten SBV greift §22 (2)

§ 22 Wahlverfahren

(2) Bei nur zwei Wahlberechtigten bestimmen diese im beiderseitigen Einvernehmen abweichend von Absatz 1 die Konzern-, Gesamt-, Bezirks- oder Hauptschwerbehindertenvertretung. Kommt eine Einigung nicht zustande, entscheidet das Los.

Dann wäre bei euch eine SBV=GSBV und der /die andere kann den Stelli machen.
Und mgl. auch gleich die KSBV....

Und der BR kann ja selber auch schauen, ob es in den Betrieben ohne SBV nicht mgl. ist 5 Wahlberechtigte ( Schwerbehinderte und Gleichgestellte )aufzutun.Wenn gefunden, Wahl anschieben....
Genauso kann auch der BR bei den Anträgen auf GdB solange weiterhelfen.;-)


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