Vorverlegung von SBV-Wahlen im Bereich Kirche und Diakonie? (Kirche)

Hans @, Saturday, 14.01.2006, 15:50 (vor 6680 Tagen) @

Hallo allen Kollegen, die sich an meiner Frage die Zähne ausbeißen,

zunächst einmal vielen Dank für Eure Beteiligung.
Ich antworte zwar dem Beitrag von Wolfgang, aber die Antwort soll allen gelten.

Ich möchte meine Problem noch einmal von zwei Seiten schildern:

1. Seit zwei Jahren gibt es in unserem Werk eine SBV. Wir haben bei Null
angefangen und uns im Laufe der Zeit gegenüber dem AG emanzipiert.
Der AG hat uns zu Anfang überhaupt nicht ernst genommen und die meisten
unserer Anliegen abgeschmettert.
So wurde z.B. der Wunsch an Ausschüssen: Wirtschaftsausschuss, AS-Ausschuss
oder Einstellungsausschuss, teilzunehmen abgewiesen, mit dem Hinweis auf
den Tendenzschutz.


Nur durch unser beharrliches Drängen und aufdröseln der rechtlichen Situa-
tion ist es gelungen, hier zum Erfolg zu kommen.
Das Gleiche gilt für die räumliche und sächliche Ausstattung der SBV.
Aber jetzt verfügen wir über Möglichkeiten, von denen andere SBVs nur
träumen.
Jetzt wird wieder der Versuch unternommen uns in unseren Rechten, hier:
Durchführung der Wahl nach gesetzlicher Vorgabe durchzuführen, zu be-
schneiden und zu gängeln.

Also langer Rede kurzer Sinn, wir hatten nur die Wahl zwischen Kopf und
Schwanz einziehen oder kämpfen, nach dem Moto: Wer kämpft kann verlieren,
wer nicht kämpft hat schon verloren.

2. Bei dem von mir geschilderten Sachverhalt müssen wir unterscheiden,
zwischen dem "gefühlten Unrecht" und dem "tatsächlichen Unrecht".
Alle bisherigen Beiträge basierten auf dem gefühlten Unrecht, d.h. alle
Beiträge haben die Vorgehensweise des AG als ungesetzlich abgelehnt, ich
natürlich auch.
Nur,ob hier wirklich ein tatsächliches Unrecht vorliegt, mit allen daraus
folgenden Konsequenzen konnte bisher niemand sagen.

Gibt es in diesem Forum denn kein Kollege, bzw. Kollegin, die auch aus dem kirchlichen Bereich kommt und ähnliche Probleme hat >

Viele Grüsse an alle
Hans


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