Mitnutzung der BR-Sekretärin durch die SBV (Umgang mit BR / PR)

Apanatshi, Bayern, Thursday, 08.10.2015, 09:08 (vor 3143 Tagen)

Liebe Kollegen,
vielleicht kann mir jemand eine aussagekräftige Antwort darüber geben, inwieweit die SBV (Betreuung von fast 200 Schwerbehinderten an mehreren Standorten) die BR-Sekretärin mit in Anspruch nehmen kann. Hier geht es nicht um erforderlichen Schriftverkehr sondern z.B. um
Annahme von Gesprächen bei kurzfristiger Abwesenheit
Terminvereinbarungen, wenn es um gemeinsame Themen für BR und SBV mit anderen Stellen geht.
§ 96 ist mir bekannt, aber hier geht es im wesentlichen um Sachmittel, Räumlichkeiten aber nicht um die Inanspruchnahme des Sekretariats des BRs. Im Normalfall sollte dies kein Thema sein, aber offensichtlich haben die neuen Freigestellten des BRs hier ein Problem. Ergänzend sollte ich hierzu vielleicht noch sagen, dass ich seit Mai d.J. mti 32 Std. wöchentlich freigestellt bin.
Die Inanspruchnahme des Sekretariats ist so gering, dass man darüber eigentlich gar nicht reden müsste.:-( Das Sekretariat hätte damit auch kein Problem.
Vielleicht könnt ihr mir hier einen kleinen Tipp geben.

Gruß
Andrea


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