Mitnutzung der BR-Sekretärin durch die SBV (Umgang mit BR / PR)

Heinrich, Thursday, 08.10.2015, 11:40 (vor 3142 Tagen) @ Apanatshi

Hallo,

der BR hat erst einmal RECHT. Es ist die Sek. des BR und NICHT der SBV.

Du MUSST den Bedarf der SBV gegenüber dem AG anmelden. Der muss hier wie bei Sachmittelbedarf leisten. Er kann auch auf § 96 SGB IX verweisen. NUR dann wäre der BR gefordert. Der könnte dann gegenüber dem AG erklären, dass dieses auf Grund des alleinigen Bedarfs des BR an der Sek. nicht möglich wäre. Dann wäre der AG wieder in der Pflicht. Ggf. müsste letztlich dann das ArbG hier eingebunden werden und entscheiden.

Der § 96 SGB IX besagt NICHT, dass die SBV einfach auf die Mittel des BR zugreifen darf. Siehe letzten Halbsatz des § 96 Abs 9 ..soweit ihr hierfür nicht eigene Räume und sächliche Mittel zur Verfügung gestellt werden.

Doch vor dem Abs 9 kommt Abs 8 und erst ist dieser anzuwenden. Abs 9 kommt zur Anwendung, wenn der AG den Abs 8 NICHT erfüllt.


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