Mitnutzung der BR-Sekretärin durch die SBV (Umgang mit BR / PR)
Hallo Heinrich,
in Absatz 8 wird nur die Kostenträgerschaft durch den Arbeitgeber generell geregelt. Einschließlich der Schulungskosten für die Stellvertreter. Von Sachmittel ist dort nichts zu lesen. Sachmittel sind im Absatz 9 speziell geregelt. Lex specialis derogat legi generali.
Wichtig ist die zielgerichtete Zusammenarbeit beider Mitarbeitervertretungen und dazu sind Gespräche mit Vorgehensabsprachen erforderlich.
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Gruß
Wolfgang