Mitnutzung der BR-Sekretärin durch die SBV (Umgang mit BR / PR)

Heinrich, Thursday, 08.10.2015, 16:54 (vor 3142 Tagen) @ Heinrich

Hallo,

Zusatz: Grundsätzlich hat die SBV immer eigene Ansprüche auf Sach-/ Büromittel usw. Die Kosten trägt der AG. Der AG kann dann auf die Mitbenutzung der Mittel/Ausstattung des BR verweisen.

Doch dazu MUSS die SBV immer erst ihren Bedarf beim AG reklamieren/ dort anfordern!


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