Mitnutzung der BR-Sekretärin durch die SBV (Umgang mit BR / PR)
Hallo,
Zusatz: Grundsätzlich hat die SBV immer eigene Ansprüche auf Sach-/ Büromittel usw. Die Kosten trägt der AG. Der AG kann dann auf die Mitbenutzung der Mittel/Ausstattung des BR verweisen.
Doch dazu MUSS die SBV immer erst ihren Bedarf beim AG reklamieren/ dort anfordern!