Mitnutzung der BR-Sekretärin durch die SBV (Umgang mit BR / PR)

Heinrich, Thursday, 08.10.2015, 16:23 (vor 3142 Tagen) @ WoBi

Hallo Wolfgang,

du gehst den falschen Weg. Denn lt. Abs 8 des § 96 SGB IX trägt der AG die notwendigen Kosten und muss die Sachmittel stellen. Dieses gilt auch betreffend ggf notwenfiger Sek.

Der AG kann dann hier auf die Mitnutzung der Mittel und ggf Sek des BR verweisen.

Erst dann muss ggf der BR handeln.

Es gilt hier betreffend der Sek das Gleiche wie bei allen notwendigen Sachmittel der SBV wie PC Kommentare usw.

Die SBV muss also ihren Bedarf erst einmal gegeüber dem AG erklären und NICHT gegenüber dem BR.

Wenn der AG dann nämlich der SBV die Sek zur Verfügung stellt, kommt der letzte Halbsatz des § 96 Abs 9 SGB IX gar nicht zum tragen.

Bedenke, Gesetze stets von vorne Also Satz 1 beginnend lesen.


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