Befangenheit der SBV bei Antrag auf Gleichstellung eines MA (Gleichstellung)

Heinrich, Tuesday, 05.01.2016, 13:41 (vor 3039 Tagen) @ BR-Laukner

Hallo,

der BR kann und darf nicht hier in die Rechte und Pflichten der SBV eingreifrn, wäre Mandatsbehinderung. Damit ein Fall für das ArbG via Anwalt.

Die Agentur für Arbeit fordert beide Mitarbeitervertretungen zu getrennten Stellungnahmen auf.

Auszug aus dem Antrag!

Hinweis für beschäftigte Antragsteller:

Zur Entscheidung über Ihren Antrag auf Gleichstellung ist es notwendig Stellen nach § 93 SGB IX (Betriebs-/Personalrat) und Ihren Arbeitgeber und soweit vorhanden, die Schwerbehindertenvertretung zu Ihrer Arbeitsplatzsituation zu befragen.

Ich bin damit einverstanden, dass der Arbeitgeber, der Betriebs/ Personalrat (Stellen nach § 93 SGB IX) und die Schwerbehindertenvertretung befragt wird.

Ja Nein

Sollten Sie mit der Befragung Ihres Arbeitgebers nicht einverstanden sein, kann Ihr Antrag aufgrund fehlender Mitwirkung abgelehnt werden. (§ 66 Sozialgesetzbuch Erstes Buch).


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