Befangenheit der SBV bei Antrag auf Gleichstellung eines MA (Gleichstellung)

Heinrich, Tuesday, 05.01.2016, 20:33 (vor 3038 Tagen) @ WoBi

Hallo Wolfgang,

leider habe ich den falschen Link erwischt! Doch informierten SBV sollte das gemeinte/richtige BAG Urteil bekannt sein. Zumindest auf Grund der weiteren Angaben!

Das richtige/ gemeinte Urteil
BAG, 22.08.2013 - 8 AZR 574/12

Die entscheidende Aussage im Urteil lautet: Keinen Ausschluss usw wegen Befangenheit auch und sogar bei eigener Betroffenheit.

Fakt ist, dass SGB IX und auch das BAG stellen klar fest, es gibt bei der SBV im Gegensatz zum BR/PR keine Befangenheit. Wohl weil es sich 1. um eine Einpersonenvertretung handelt, somit ggf keine Vertretung / Wahrnehmung der Rechte möglich wäre und 2. weil die SBV im Gegensatz zum BR/PR KEINE Mitbestimmung war nimmt! Der AG zwar die Stellungnahme der SBV zur Kenntnis nehmen muss, aber eben nicht so umsetzen muss. Auch kann die SBV im Gegensatz zum BR/PR die Umsetzung ihrer Stellungnahme NICHT einklagen kann.


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