Befangenheit der SBV bei Antrag auf Gleichstellung eines MA (Gleichstellung)
Hallo BR-Laukner
Wie kann ein SBV bei einem Antrag auf Gleichstellung befangen sein.
Er entscheidet ja nichts, sondern gibt nur eine Stellungnahme ab.
Auch wenn der SBV selbst der Antragsteller ist, oder ein naher Familienangehöriger, ist er nicht befangen.
Zum Fehlen eines Stellvertreters, sehe ich kein Problem einen nachzuwählen.
Gruß joro