Aberkennung Gleichstellung bei Kündigungsschutz (Gleichstellung)

hackenberger, Tuesday, 24.01.2006, 21:21 (vor 6674 Tagen) @ Kosmonaut!

Hallo,

die Agenturen für Arbeit sind oftmals geneigt, AN welche aus welchen Gründen auch immer vor Beendigungskündigungen geschützt sind bzw. einen anderweitigen besonderen Kündigungsschutz haben die Gleichstellung nicht anzuerkennen. Hier kommt es dann auf eine gute Argumentierung an.

Die Gleichstellung soll ja nicht nur vor einer Beendigungskündigung schützen, sondern es geht um den Erhalt des aktuellen Beschäftigungsverhältnisses und ggf. um die anderen Rechtsansprüche aus § 81 SGB IX. Ein weiteres Argument könnte sein, dass man nur über die Gleichstellung an Mittel aus der Ausgleichabgabe herankommen kann und diese aber notwendig wären, das aktuelle Beschäftigungsverhältnis zu sichern.

Aus diesen Gründen können auch Beamten oder unkündbare Ang. des öffentl. Dienstes oder gar BR-Mitglieder gleichgestellt werden. Der Grund der Gleichstellung muss nur im Zusammenhang mit der anerkannten Behinderung und der Bedrohung des Beschäftigungsverhältnis stehen.

Nutze einfach mal die Suchfunktion und den Begriff „Gleichstellung“ dann findest Du schon einiges.

Nein, eine Aberkennung dürfte es nicht geben. Auch die Verlängerung der Gelichstellung, sofern sie nicht wie i.d.R. unbefristet ausgesprochen, sollte wenn sie entsprechend begründet wird keine Probleme bringen.

Sollte die Gleichstellung entfallen, wird i.d.R. der AG von der Agentur für Arbeit hierüber informiert, aber auch der AN hat hier eine Informationspflicht gegenüber dem AG.


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