Aberkennung Gleichstellung bei Kündigungsschutz (Gleichstellung)
Hallo Kosmonaut,
keine Sorge, die Agentur für Arbeit weist in Ihren Bescheiden auf ein Urteil hin:
keine Anfechtungsbefugnis des Arbeitgebers
Leitsatz des Gerichts:
Der Arbeitgeber kann die Entscheidung des Arbeitsamtes, die seinen Arbeitnehmer Schwerbehinderten nach § 2 SchwbG gleichstellt, nicht anfechten (Fortführung von und Klarstellung gegenüber BSG vom 22.10.1986 - 9a RVs 3/84 = BSGE 60, 284 = SozR 3870 § 3 Nr 23).
BSG - Urteil vom 19.12.2001 (B 11 AL 57/01 R)
(auch auf dieser Seite SchwbV. de zu finden).
Gruß Roland