Aberkennung Gleichstellung bei Kündigungsschutz (Gleichstellung)

David ⌂, NRW, Friday, 27.01.2006, 22:25 (vor 6671 Tagen) @ Kosmonaut!

Hallo Kosmonaut,

keine Sorge, die Agentur für Arbeit weist in Ihren Bescheiden auf ein Urteil hin:

keine Anfechtungsbefugnis des Arbeitgebers

Leitsatz des Gerichts:
Der Arbeitgeber kann die Entscheidung des Arbeitsamtes, die seinen Arbeitnehmer Schwerbehinderten nach § 2 SchwbG gleichstellt, nicht anfechten (Fortführung von und Klarstellung gegenüber BSG vom 22.10.1986 - 9a RVs 3/84 = BSGE 60, 284 = SozR 3870 § 3 Nr 23).

BSG - Urteil vom 19.12.2001 (B 11 AL 57/01 R)

(auch auf dieser Seite SchwbV. de zu finden). :-)

Gruß Roland


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