Aberkennung Gleichstellung bei Kündigungsschutz (Gleichstellung)

Kosmonaut!, Friday, 27.01.2006, 21:36 (vor 6671 Tagen) @ Hans-Peter-Semmler

Vielen Dank für die Hinweise. Hat schon weitergeholfen. Das Problem stellt sich mittlerweile aber anders dar. Die Gleichgestellten erhalten von unserem AG den gleichen Zusatzurlaub wie die Schwerbehinderten. Wenn die Kollegen 40 Jahre alt sind und 15 Dienstjahre hinter sich haben, sind sie unkündbar. Nun droht der AG damit, die Arbeitsagentur zu informieren, wenn der Kollege den Status der Unkündbarkeit erreicht und gleichgestellt ist, in der Hoffnung diese würde im aberkannt, so dass der AG den Zusatzurlaub einsparen kann. Gibt es soetwas wie Bestandsschutz> Darf der AG die Arbeitsagentur informieren> Unser Hinweis auf die Möglichkeiten, aus der Ausgleichsabgabe Leistungen zu erhalten, konnten den AG bislang nicht umstimmen. :-(
Ist es denn überhaupt möglich, dass die Arbeitsagentur eine Gleichstellung aberkennt, wenn sich die Verhältnisse ändern>
Wie sollen wir damit umgehen, um unsere Kollegen zu schützen>

Vielen Dank für die Hilfe...

Kosmonaut!


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