Aberkennung Gleichstellung bei Kündigungsschutz (Gleichstellung)

Andrea, Wednesday, 25.01.2006, 13:55 (vor 6673 Tagen) @ Kosmonaut!

Hallo Kosmonaut,
da kann ich aktuell zum Thema was beitragen.
Wir haben z.Zt. auch eine Beschäftigte, die eigentlich aufgrund ihrer Zugehörigkeit zum Betrieb und aufgrund des Alters einen Kündigungsschutz hat.
Trotzdem haben wir eine Gleichstellung durchbekommen. Hier die Lösung:
Die Teilzeitbeschäftigte hätte auf die Dauer aufgrund ihrer gesundheitlichen Einschränkungen nicht mehr alleine arbeiten dürfen.(Schwindelanfälle etc.). Eine andere Arbeit konnte ihr nicht angeboten werden. Deshalb haben wir 1 andere Stelle teilweise umgeschichtet, so dass eine Kollegin in diesem Bereich zusätzlich tätig ist und sie sozusagen "begleitet oder betreut". Auch hat sie die Stunden übernommen, die die Betroffene reduziert hat (hat befristet eine Teilerwerbunfähigkeitsrente erhalten) Aufgrund dieses Betreuungsaufwandes haben wir eine Gleichstellung erreicht. Der Arbeitsplatz konnte ihr durch diese Maßnahme bis auf weiteres erhalten werden. Jetzt werden wir versuchen noch Zuschüsse bezüglich des Betreuungsaufwandes zu erreichen - und alle wären sehr zufrieden. Haltet Kontakt zu den Fachleuten in den Integrationsämtern und besucht Schulungen. Hier bekommt man nicht nur von den Referenten viel vermittelt sondern auch von sog. alten Hasen, die aus der Praxis plaudern. Besonders letzteres hat mir schon viel weitergeholfen und konnte schon so manchen Trick geschickt anwenden.
Na dann viel Erfolg.
Andrea, Erdling


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