Auflösungsvertrag (Umgang mit Arbeitgeber)

Apanatshi, Bayern, Thursday, 25.02.2016, 13:42 (vor 2985 Tagen)

Hallo Kollegen,

muss eine Schwerbehindertenvertretung bei der Unterbreitung eines Auflösungsvertrages mit zum Gespräch geladen werden oder nicht?
Der AG und die SBV ist da unterschiedlicher Meinung. Ich bin zwar letztendlich nach dem Gespräch darüber informiert worden, aber weder der BR noch die SBV wusste dass das Gespräch stattfand. Der Betroffene hätte aber gerne den BR und die SBV dabei gehabt, ihm wurde aber gesagt, dass der AG die GEspräche vorerst ohne die Interessensvertretung führen möchte! Ich finde das fragwürdig.
Ich meine der AG hätte mich laden müssen oder ist ein Auflösungsvertrag keine personelle Maßnahme?!
Bei dem Gespräch wurde ihm ein anderer Vertrag in einer Tochtergesellschaft angeboten, selbstverständlich mit schlechteren Bedingungen und der Arbeitsplatz ist auch nicht behinderungsgerecht. Insbesondere letzteres ist für mich ein Problem, da abzusehen ist, dass der SB scheitern wird.
Ich habe leider im Forum nichts aussagekräftiges gefunden, aber vielleicht kann man mir weiterhelfen.
Ich berichte übrigens aus dem Gesundheitsdient ......, eine andere Tätigkeit kann der ARbeitgeber in unserem Haus und unter TVöD nicht anbieten. Andere Lösungen, wie Unterstützung durch IGA sind für den Arbeitgeber keine Option!

Danke ✿ , Andrea


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion