blinder aktivismus (Allgemeines)

hackenberger, Saturday, 28.01.2006, 11:06 (vor 6672 Tagen) @ traute

Hallo Traute,

erst die Anmerkung, dass hier schon am Anfang hier etwas "ungeschickt" gelaufen ist. Die SchwbV sollte alle ihre "Klienten" kennen. Also kurzfristig nach Beginn der Beschäftigung kennen lernen. Ganz besonders die „Gründe der Behinderung“

Nur so kann man auf die zwingenden Notwendigkeit eingehen. Ganz besonders gehört dazu, festzustellen, dass der Arbeitsplatz behindertengerecht ausgestattet ist. Hierzu zählt dann auch, dass ein „Rolli“ seinen Arbeitsplatz und die sonst mit der Erbringung seiner Arbeitsleistung notwendigen sonstigen Bereiche erreichen kann und zwar möglichst ohne auf fremde Hilfe angewiesen zu sein. Also selbst bestimmtes leben/arbeiten oder einfach gesagt „Mensch sein“ können.

Nun zu der aktuellen Frage, was kann sollte man hier angehen> Ich würde einen Termin ansetzten mit „der Arbeitssicherheit, dem tech. Berater des Integrationsamtes, dem Beauftragten des AG für die Belange der Schwerbehinderten und ggf. sogar einem Vertreter der BG“. Mit diesen gemeinsam die Thematik erläutern/bewerten und mögliche Mittel der Abhilfe besprechen und dann darauf dringen dieses umzusetzen.

Der AG ist hier ganz klar auf Grund rechtlicher Grundlagen in der Pflicht und somit gefordert.


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