blinder aktivismus (Allgemeines)

hackenberger, Monday, 30.01.2006, 09:10 (vor 6670 Tagen) @ traute

Hallo Traute,

hier ist auch einmal wieder ein Beispiel wie wichtig es ist alle Unterlagen der BR-/PR-Sitzungen zu kennen und genau zu lesen. Aus diesen Unterlagen ist ja dann auch zu ersehen, ob Einstellungen stattfinden und aus den Unterlagen des Einzustellenden ggf. auch ob eine Behinderung vorliegt.

Weiter sollte man auch prüfen und den AG ggf. befragen, ob er der Pflicht aus § 81 SGB IX, der Prüfung ob es bei der AA geeignete Schwerbehinderte Bewerber für diesen freien Arbeitsposten gemeldet sind, nachgekommen ist. Weiter auch nach dem Ergebnis der Anfrage, in der Regel sollte dieses ja schriftlich erfolgt sein. Alleine schon um dieses ggf. auch belegen zu können. Die SchwbV sollte vom AG auch verlangen diese in den Prozess der Prüfung gem. § 81 SGB IX einzubinden. Denn auch die SchwbV muss über bestehende Einstellungsmöglichkeiten informiert werden um ihrerseits selber entsprechende Prüfungen vornehmen zu können.


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