Einladung zum Vorstellungsgespräch bei Angabe GL Antrag gestellt (Gleichstellung)

Klaus SBV, Ludwigsburg, Thursday, 29.06.2017, 14:07 (vor 2490 Tagen)

Hallo Zusammen,

Frage an Euch:
Öffentlicher AG
Bewerber macht in der Bewerbung die Angabe GL Antrag gestellt.
Muss der AG hier zum Vorstellungsgespräch einladen?
GL Antrag ist im Widerspruchsverfahren.
Bei positivem Bescheid wäre Einladung Pflicht, da ja zurück datiert wird auf Antragseingang, Oder liegt GL nicht vor und es ist daher keine Pflicht.
Bei positivem Bescheid könnte der Bewerber ja zur Überzeugung kommen er wäre benachteiligt worden sollte keine Einladung erfolgen und klagen.
Wie seht Ihr das!?

Gruß
Klaus SBV


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