Einladung zum Vorstellungsgespräch bei Angabe GL Antrag gestellt (Gleichstellung)
Hallo,
eine gGmbH ist kein öffentlicher Arbeitgeber iSd § 71 Abs. 3 SGB IX:
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9/__71.html
Sie unterliegt daher nicht den Verpflichtungen des § 82 SGB IX.
--
&Tschüß
Wolfgang