Einladung zum Vorstellungsgespräch bei Angabe GL Antrag gestellt (Gleichstellung)

Cebulon, Thursday, 29.06.2017, 17:00 (vor 2465 Tagen) @ Klaus SBV

Bewerber macht in der Bewerbung die Angabe
GL Antrag gestellt.

Hallo, bei noch laufender Gleichstellung mit noch un­ge­wis­ser Schwerbehinderteneigenschaft sollen Behinderte schon als schwerbehindert "vorsorglich" zu behandeln sein etwa bei Ruhestandsversetzungen von Beamten nach Ansicht des BVerwG, Beschluss vom 07.04.2011, 2 B 79.10, Rn. 10/15. Der Punkt war allerdings nicht ausschlaggebend, da erst verspätet geltend gemacht. Übertragbar auf Bewerbungen, soweit es zum Beispiel um Unterrichtung von SBV/BR geht gemäß § 80 Abs. 1 Satz 4 SGB IX? Wer kennt dazu Literatur?

[10] "Dies gilt nicht erst nach erfolgter Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft oder der Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen, sondern bereits während eines laufenden Antragsverfahrens ... Für diese Fallgruppe besteht die Möglichkeit der vor­sorg­li­chen Anhörung der Schwer­be­hin­der­ten­ver­tre­tun­g auf Antrag des Betroffenen, der der Vorbehalt immanent ist, dass das Verfahren vor der zuständigen Stelle zu einer Feststellung der Schwer­be­hin­der­ten­ei­gen­schaf­t bzw. zu einer Gleichstellung führt (vgl. für die Anhörung der Hauptfürsorgestelle, dem heutigen Integrationsamt: Urteil vom 15. Dezember 1988 - 5 C 67.85)."

[15] "Wie bereits ausgeführt, hat der Dienstherr, sobald ihn der Beamte über seine Antragstellung unterrichtet, vorsorglich die SBV anzuhören. Ansonsten besteht eine solche Pflicht des Dienstherrn nicht."

[17] "Während des laufenden Antragsverfahrens auf Gleichstellung mit behinderten Menschen ist die Än­hö­rung der SBV davon abhängig, dass der Beamte den Dienstherrn hiervon in Kenntnis setzt."

Gruß,
Cebulon


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