Einladung zum Vorstellungsgespräch bei Angabe GL Antrag gestellt (Gleichstellung)
Hallo Cebulon
Danke für Deine Antwort.
Ich habe AG darauf aufmerksam gemacht hier besser einzuladen. Da so wie ich es jetzt sehe zum. die Möglichkeit einer Klage bestehen kann. Mit welchem Ausgang auch immer.
Eine Klage würde Ihm unnötige Öffentlichkeit einbringen. Ob er das Risiko eingehen möchte seine Sache. Ich würde eher einmal mehr als zu wenig einladen.
Hier auch nochmals Danke an alle Anderen für Eure Antworten.
Klaus