Einladung zum Vorstellungsgespräch bei Angabe GL Antrag gestellt (Gleichstellung)
Moin Moin Wolfgang,
Hallo,
auch hier gilt, daß diese Rechtsformen
Gemeinden, Landkreisen und sonstigen der Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts <
keine gGmbH sein können. Es geht nur entweder/oder, öffentlich-rechtlich oder privatrechtlich.
Daher kann eine GmbH, wenn sie eine Tochter eines öffentlichen Arbeitgebers ist, durchaus in den Gektungsbereich dieses Erlasses fallen, wenn auch nur auf freiwilliger Basis (Empfehlung)
Das ist zwar nicht völlig auszuschließen, daß diese Richtlinien auch freiwillig auf andere Rechtsformen angewendet werden, aber ziemlich unrealistisch
Liebe Grüße
&Tschüß
Hendrik
Wolfgang
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&Tschüß
Wolfgang