neue Arbeitszeitregelung ohne vorherige Absprache (Allgemeines)

Hotte, Stuttgart, Monday, 04.09.2017, 12:53 (vor 2397 Tagen) @ Monica99

Hallo Monica

ich habe auch einen Link

http://www.persvg.de/index1.php?id=97&tabelle=1

Nach meiner Kenntnnis ist das Betriebsverfassungsgesetz beim öffentlichen Arbeitgeber nicht zuständig.
Zitat: ...In den Verwaltungen und Behörden des öffentlichen Dienstes regeln die Personalvertretungsgesetze des Bundes und der Länder die Rechte des Personalrats als Interessenvertretung der Arbeitnehmer und der Beamten.....

VG
Hotte

--
Richard v. Weizsäcker:
"Nicht Behindert zusein,ist wahrlich kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das jedem von uns jeder Zeit genommen werden kann."


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