neue Arbeitszeitregelung ohne vorherige Absprache (Allgemeines)
Hallo,
ich habe auch einen Link
http://www.persvg.de/index1.php?id=97&tabelle=1
Nach meiner Kenntnnis ist das Betriebsverfassungsgesetz beim öffentlichen Arbeitgeber nicht zuständig.
Zitat: ...In den Verwaltungen und Behörden des öffentlichen Dienstes regeln die Personalvertretungsgesetze des Bundes und der Länder die Rechte des Personalrats als Interessenvertretung der Arbeitnehmer und der Beamten.....
Ja stimmt!
Doch dieses ändert am Grundsatz nichts! Denn auch hier gilt die Mitbestimmung § 75 Abs. 3 Nr. 1 BPersVG.
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mfg Monica