neue Arbeitszeitregelung ohne vorherige Absprache (Allgemeines)

Hotte, Stuttgart, Monday, 04.09.2017, 21:26 (vor 2425 Tagen) @ Monica99

Hallo,

Es geht hier nicht über die Gestalltung der Stundenpläne. Sonder um Beginn und Ende der Arbeitszeit. Diese wird hier geändert.

§ 75 BPersVG
(3) Der Personalrat hat, soweit eine gesetzliche oder tarifliche Regelung nicht besteht, gegebenenfalls durch Abschluß von Dienstvereinbarungen mitzubestimmen über
1.
Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit und der Pausen sowie die Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage,

In den LPersVG gibt es ebensolche MB, zB § 66 LPerVG Brandenburg
§ 66
Mitbestimmung bei sonstigen innerdienstlichen Angelegenheiten

Der Personalrat hat in folgenden sonstigen innerdienstlichen Angelegenheiten mitzubestimmen:
Regelungen über Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit und der Pausen sowie Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage, Einführung, Ausgestaltung und Aufhebung der gleitenden Arbeitszeit und Erstellung entsprechender Pläne,

Hallo Monica,

aus dem Eingangsthread:

.....
Zum Schuljahresbeginn gibt es nun neue Stundenpläne, nach denen ich im Wechsel 26 Unterrichtsstunden bzw. 18 unterrichten soll. Dazu kommen immer noch die 2 Stunden für die SBV-Tätigkeit. Damit bin ich in der einen Woche bei 30 Unterrichtsstunden Arbeitszeit.
Diese Art Stundenplan betrifft alle Kolleginnen, die in der Oberstufe unterrichten.......

VG
Hotte

--
Richard v. Weizsäcker:
"Nicht Behindert zusein,ist wahrlich kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das jedem von uns jeder Zeit genommen werden kann."


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