Wer kann die Wahl einberufen? (Wahlen)

Thomasr, Tuesday, 10.10.2017, 01:00 (vor 2384 Tagen)

Moin, Moin und Gruß aus Hamburg.

Leider gab es in unserem Unternehmen einige "kleinere" mißverständnisse sodass wir bis Ende des Jahres keine SBV haben. Anfang kommenden Jahres gibt es unser Unternehmen nicht mehr da wir dann in ein Tochterunternehmen über gehen. Nun meine Frage: Wer kann eine Wahl zur SBV einberufen? Kann ich das als Angestellter? Kann das nur der BR? Wenn das nur der BR kann, was ist, wenn dieser aufgrund der kurzen verbleibenden Zeit nicht gewillt ist eine solche Wahl einzuberufen?

Danke und Gruß aus Hamburg.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion