Wer kann die Wahl einberufen? (Wahlen)

Thomasr, Tuesday, 10.10.2017, 23:14 (vor 2388 Tagen) @ Hendrik1

Jo,- das ist alles doch ein "wenig" kompliziert. Ich würde gern mit Namen arbeiten, möchte aber mein Unternehmen nicht in ein "ungünstiges" Licht rücken.

1.) Mutterkonzern mit SBV wobei die SBV selbst langzeiterkrankt ist und der Stellvertreter den Job nicht mehr machen kann da es zeitlich einfach zu viel ist.
2.) Bisher gab es kein Problem da sowohl die Personen welche sich haben aufstellen lassen und die Personen die letztlich gewählt wurden, aus dem Mutterkonzern selbst kamen.
3.) Sowohl der Mutterkonzern als auch das Tochterunternehmen (also unseres) haben einen eigenen BR
4.) da die amtierende SBV nun aufgrund Krankheit nicht zur Verfügung steht und der Stellvertreter der SBV den Job abgeben wollte, wurde nun eine Wahl für einen neuen Stellvertreter einberufen.
5.) bei dieser Wahl habe ich mich ebenfalls aufstellen lassen da der Aufruf nicht nur im Mutterkonzern sondern auch bei unserem Tochterunternehmen verbreitet wurde.
6.) bei dieser Wahl bin ich als Stellvertreter gewählt wurden.
7.) es gab "Glückwünsche" seitens der Konzernleitung
8.) kurze zwei Tage später fiel dann allen auf, dass ich als Angestellter des Tochterunternehmens hätte gar nicht gewählt werden dürfen. Also wurde die Wahl kurze Hand für ungültig erklärt. Die vergangenen Jahre ist das nicht weiter "aufgefallen" das wir dann als Tochterunternehmen gar keine SBV haben
9.) Konsequenz: Die Konzernleitung hat den bisherigen Stellvertreter der SBV dazu überredet, den Job bis zum kommendem Jahr weiter zu machen

Hier gab und gibt es offensichtlich viele Pannen und "unglückliche" Verfahrensweisen. Verprellen kann ich mir das mit keinem außer mit der Konzernleitung selbst. Daher halt meine Frage, ob man für das letzte viertel Jahr bei 6 Schwerbehinderten im Unternehmen noch eine "Wahl auf die schnelle" einberufen kann und wer das machen müsste. Im Prinzip wäre das egal ob wir nun das letzte viertel Jahr eine eigene SBV haben,- allerdings ist da die Frage was ist mit den anstehenden Einstellungen und Kündigungen? Wer "Überwacht" die Gleichstellung? Es wird jetzt neues Personal eingestellt wobei die Betreffende Person eine anerkannte Schwerbehinderung hat. Ich denke aber dass diese Person aber nicht korrekt eingruppiert wird. Aus eigener Erfahrung muss ich sagen dass ich selbst als Mensch mit einer Behinderung meine gleichwertige Eingruppierung nur auf dem Rechtsweg einfordern konnte.

Danke und Gruß aus Hamburg


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