Wer kann die Wahl einberufen? (Wahlen)

Hendrik1, Niedersachsen, Wednesday, 11.10.2017, 09:16 (vor 2380 Tagen) @ Thomasr

Moin Moin Thomas,

für Dein Tochterunternehmen gilt das vereinfachte Wahlverfahren nach § 18 ff SchwbVWO,
da es hier keine SBV gibt kann sowohl durch drei Schwerbehinderte, als auch durch den Betriebsrat als auch durch das Integrationsamt zu einer Wahlversammlung eingeladen werden. Ich würde hierzu mit dem Integrationsamt Kontakt aufnehmen, da diese wahrscheinlich am meisten Erfahrung mit den Wahlen bei Euch haben.

Zum Wahlvorgang im Mutterkonzern bleibt anzumerken, wenn die Vertrauensperson langzeitkrank ist, aber weder durch Dauerrente noch durch Rücktritt oder massiven Amtsmissbrauch der zum Erlöschen des Amtes nach §94,7 SGB IX führt, aus dem Amt geschieden ist, kann hier nicht neu gewählt werden. Der Stellvertreter wird dann automatisch zur Abwesenheitsvertretung mit den Rechten und Pflichten der Vertrauensperson und kann ebenfalls nur durch Rücktritt sich dieses Amtes entziehen.

Ohne diese beiden Vorgänge ist eine Wahl aus meiner Sicht höchst anfechtbar.

Ansonsten könnte ja auch eine längere krankheitsbedingte Abwesenheit einer unliebsamen Vertrauensperson dazu benutzt werden, diese aus ihrem Amt zu entfernen.

Liebe Grüße

Hendrik


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