Wer kann die Wahl einberufen? (Wahlen)

Cebulon, Tuesday, 10.10.2017, 22:45 (vor 2362 Tagen) @ Thomasr

Hallo, Du redest hier von Firma, Tochterunternehmen, Mutterkonzern, nur nicht von der allein maßgeblichen Organisationseinheit "Betrieb" als Wahlbezirk nach § 94 SGB IX, in der die örtliche SBV zu wählen ist. Verstehe daher momentan gleichfalls nur "Bahnhof" :-)

Vor kurzem gab es Wahl der SBV im Mutterkonzern, da bisherige SBV langzeit erkrankt ist und der Stellvertreter der SBV zurücktreten wollte.

"langzeit erkrankt"? "zurücktreten wollte"? Verstehe ich richtig, dass neu gewählt wurde, obwohl es erstens eine langzeiterkrankte Vertrauensperson gibt und obwohl es zweitens eine Stellvertretung gibt, die zwar zurücktreten "wollte", aber niemals zurücktrat? Eine unverbindliche bloße Ankündigung eines Rücktritts rechtfertigt niemals die Nachwahl einer Stellvertretung!

Gruß,
Cebulon


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